Rechtsprechung
   OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3942
OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,3942)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,3942)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2005 - 34 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,3942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 4
    Bestimmtheit eines Beschlusses der WEG-Wohnungseigentümerversammlung über bauliche Veränderung

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 1, 4
    Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche Veränderung der Eigentumswohnanlage - Bestimmtheit des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung: Beschluss hinreichend bestimmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überdachung einer Terrasse mittels einer Ziegelkonstruktion und Holzkonstruktion als bauliche Veränderung; Hinreichende Bestimmtheit des die bauliche Veränderung genehmigenden Eigentümerbeschlusses; Objektive und konkret feststellbare Nachteile als Beeinträchtigung im ...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung (Terrassenüberdachung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 230
  • BauR 2006, 1157
  • BauR 2006, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).

    Den Beschluss der Wohnungseigentümer auf einen schon ausgeführten Bauzustand zu beziehen (vgl. BayObLG ZMR 2002, 61; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791), verbietet sich also.

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).

    Den Beschluss der Wohnungseigentümer auf einen schon ausgeführten Bauzustand zu beziehen (vgl. BayObLG ZMR 2002, 61; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791), verbietet sich also.

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    (1) Der Beschluss besagt seinem maßgeblichen objektiven Inhalt und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292 f.), weder etwas zum Umfang der Überdachung noch zur Dachneigung noch zum dafür zulässig verwendbaren Material noch zur farblichen Gestaltung.
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG NZM 2005, 182).
  • BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01

    Erstmalige Herstellung von Kfz-Stellplätzen in Eigentumswohnanlage -

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).
  • AG Hamburg, 26.05.2005 - 102c II 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch des gehbehinderten Wohnungseigentümers auf Einbau

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Unabhängig davon, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht in diesem Rechtszug neuen Sachvortrag der Beteiligten nicht selbständig würdigen kann, kommt es auf subjektive Vorstellungen der Abstimmenden und auch des Verwalters darüber, was mit dem Beschluss gemeint gewesen sein soll, nicht an (BayObLG NZM 1998, 867; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).
  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 140/91

    Bezeichnung des Beschlussgegenstands in der Einladung zu einer

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).
  • AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen

    Die Umgestaltung von drei Dachterrassen zu verglasten Wintergärten stellt eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar (unstreitig, z.B. entschieden durch das BayObLG NJW-RR 1993, 337 und hinsichtlich der Überdachung einer Terrasse mit einer Ziegel-Holz-Konstruktion OLG München ZMR 2006, 230).

    Zur Nichtigkeit der Beschlüsse ist nur ergänzend festzuhalten, dass hinsichtlich der Beschlussfassung betreffend die Fenster die mangelnde Bestimmtheit des Beschlusses zwar einen (verspätet vorgebrachten) Anfechtungsgrund darstellen könnte, dies jedoch nicht zur Nichtigkeit führt (OLG München, ZMR 2006, 230).

  • LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

    Die Schwelle einer Beeinträchtigung der Rechte der übrigen Wohnungseigentümer ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG, ZMR 2005, 634 ff; OLG München, ZMR 2006, 230, 231; OLG Köln, FGPrax 2005, 203, 204); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen von völlig belanglosem oder bagatellartigem Charakter für das Gemeinschaftseigentums bzw. die äußere Gestaltung der Anlage bleiben außer Betracht (Jennißen, WEG, § 22 Rn. 30).
  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### X2, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 X2, Rdnr. 164).

    Ergibt sich aus den sonstigen aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen (wie z.B. als Anlage beigefügten Planskizzen) nicht hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung hat, ist der Beschluss auf Antrag zumindest für ungültig zu erklären (OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230).

  • AG München, 15.01.2016 - 481 C 17409/15

    Einbau von Glasfüllungen in Wohnungseingangstüren, Verlegung eines

    Ergibt sich auch aus sonstigen aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen (wie z. B. als Anlage beigefügten Planskizzen) nicht hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung hat, ist der Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären (OLG München 30.11.2005, 34 Wx 056/05).
  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### WEG, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 164).
  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG a.F. nicht etwa eine erhebliche Störung voraussetzt; diese ist vielmehr bereits dann überschritten, wenn die bauliche Veränderung nicht nur unerheblich stört (so ausdrücklich Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.11.2003, Az.: 2Z BR 1334/03; BVerfG, ZMR 2005, 634 ff.; OLG München, ZMR 2006, 230, 231).
  • AG Dortmund, 29.10.2015 - 514 C 40/15

    Beschlussfassung der Jahresabrechnung 2014 i.R.d. ordnungsgemäßen Verwaltung;

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### WEG, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 164).

    Ergibt sich aus den aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen kein konkreter Umfang der Baumaßnahme ist der Beschluss zu unbestimmt (OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230).

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    bb.) Nasch § 47 S. 1 WEG aF kann eine Kostenbeteiligung des Verwalters der Billigkeit entsprechen, wenn er in Wahrnehmung eigener Interessen oder wegen eines eigenen Verschuldens am Verfahren beteiligt war (BayObLG, WuM 1992, 91; BayObLG 1985, 63, 71; OLG Frankfurt, OLGZ Frankfurt 1980, 74; OLG Celle, DWE 1990, 137), wenn ein Beschluss aufgrund formeller Fehler aufzuheben ist (OLG München, ZMR 2006, 230) oder wenn der Verwalter den Anfall der außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung seiner Vertragspflicht gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (BGH, NJW 1997, 2956, 2957 = WuM 1997, 520 mAnm Wangemann = JZ 1998, 415 mablAnm Lüke; BGH, NJW 1998, 756; OLG München, NZM 2006, 934; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 47., Rdnr. 5; Niedenführ/Schulze, 7. Aufl., WEG, § 47 Rdnr. 18).
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05

    Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im

    Zum einen finden sie im Beschlusstext selbst keinen genügenden Ausdruck, zum anderen entsprechen Eigentümerbeschlüsse schon dann nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn sie inhaltlich nicht hinreichend bestimmt sind und einen Streit unter den beteiligten Wohnungseigentümern geradezu herausfordern (vgl. OLG München ZMR 2006, 230 m.w.N.).
  • AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22

    Keine Kinderbetreuung in Wohneinheit

    Ergibt sich weder aus dem Beschluss noch aus sonstigen, aus der Niederschrift ersichtlichen Umständen hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung haben soll, ist der Beschluss zu unbestimmt und kann auf Antrag für ungültig erklärt werden (OLG München ZMR 2006, 230).
  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

  • AG München, 01.06.2023 - 1293 C 13203/22

    Unbestimmtheit eines Gestattungsbeschlusses zu einer baulichen Veränderung

  • LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11

    Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über

  • AG München, 02.10.2015 - 481 C 5998/15

    Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3293
OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2005,3293)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2005 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2005,3293)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2005 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2005,3293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB §§ 631 ff.; ; BGB § 634 a; ; BGB a.F. § 638

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 ff. § 634a, (a.F.) § 638
    Haftung aus Gefälligkeitsverhältnis bei Bauplanung und Überwachung - Verjährung wie bei Architektenvertrag

  • ibr-online

    Haftung kraft Übernahme von Architektenaufgaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Haftung des Architekten auch ohne Vertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung eines aus Gefälligkeit tätigen Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aus Gefälligkeit erbrachte Architektenleistungen: Reduziert dies das Haftungsrisiko? (IBR 2006, 38)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 183
  • BauR 2006, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97

    Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Ein schwerer Verfahrensmangel liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt hat, dass es den Kern ihres Vorbringens verkannt hat und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (BGH NJW-RR 1990, 1500, 1501; NJW 1993, 538 f.; NJW 1998, 2053 f.; Ball in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 538 Rdn. 13).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Wenn dieses zutreffen sollte, so haftet der Beklagte unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages schon kraft faktischer Übernahme von Architektenaufgaben (vgl. BGH NJW 1996, 1278 = Baurecht 1996, 418 = Betriebs-Berater 1996, 716; OLG Celle Baurecht 2002, 1427 = IBR 2002, 318; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., Einführung Rdn. 219).
  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Ein schwerer Verfahrensmangel liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt hat, dass es den Kern ihres Vorbringens verkannt hat und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (BGH NJW-RR 1990, 1500, 1501; NJW 1993, 538 f.; NJW 1998, 2053 f.; Ball in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 538 Rdn. 13).
  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 4/89

    Begriff der Rohrleitungsanlage; Verschuldensvermutung im Rahmen der Amtshaftung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Ein schwerer Verfahrensmangel liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt hat, dass es den Kern ihres Vorbringens verkannt hat und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (BGH NJW-RR 1990, 1500, 1501; NJW 1993, 538 f.; NJW 1998, 2053 f.; Ball in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 538 Rdn. 13).
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Wenn dieses zutreffen sollte, so haftet der Beklagte unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages schon kraft faktischer Übernahme von Architektenaufgaben (vgl. BGH NJW 1996, 1278 = Baurecht 1996, 418 = Betriebs-Berater 1996, 716; OLG Celle Baurecht 2002, 1427 = IBR 2002, 318; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., Einführung Rdn. 219).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B

    Die Verletzung von Sorgfaltspflichten rechtfertigt auch dann eine Haftung des Architekten, wenn die Architektenleistungen gefälligkeitshalber erbracht werden (Senat Urt. v. 30.11.2004 - 23 U 73/04, NZBau 2005, 402; OLG Köln, Urt. v. 28.9.2005 - 11 U 16/05, BauR 2006, 156 = NZBau 2006, 183; OLG Celle Urt. v. 19.6.2001 - 16 U 260/00, BauR 2002, 1427).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Eine rechtsgeschäftliche Bindung liegt allerdings insbesondere dann nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen (OLG Celle, Urteil vom 31.05.2001, 16 U 260/00, juris Rn.45; OLG Köln, NZBau 2006, 183-184, juris, Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2009, 15 U 243/08, juris, Rn. 35; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1493-1496, juris, Rn. 27; BGHZ 21, 102-112, juris, Rn. 14; vgl. auch BGH NJW 1996, 1278 ff).
  • OLG Köln, 28.06.2015 - 19 U 163/14

    Haftung des aus Gefälligkeit bauplanend und überwachend tätig werdenden

    Eine vertragliche Bindung liegt dann nahe, wenn der Leistungsempfänger sich erkennbar auf eine Zusage verlässt und für ihn erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 19.06.2001, 16 U 260/00; OLG Köln, Urteil vom 28.09.2005, 11 U 16/05; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010, 15 U 63/08; jeweils zitiert nach beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/05

    Mangelhaftigkeit der Installation einer klimatechnischen Anlage; Geltendmachung

    Die Verletzung von Sorgfaltspflichten rechtfertigt auch dann eine Haftung des Architekten, wenn die Architektenleistungen gefälligkeitshalber erbracht werden (Senat Urt. v. 30.11.2004 - 23 U 73/04, NZBau 2005, 402; OLG Köln, Urt. v. 28.9.2005 - 11 U 16/05, BauR 2006, 156 = NZBau 2006, 183; OLG Celle Urt. v. 19.6.2001 - 16 U 260/00, BauR 2002, 1427).
  • OLG Köln, 30.06.2006 - 3 U 144/05

    Organisationsverschulden des Architekten?

    Soweit die Beklagte zu 3) behauptet hat, lediglich aus Gefälligkeit für die Beklagte zu 1) - ihre damalige Angestellte - und deren früheren Ehemann, den Beklagten zu 2), den Genehmigungsantrag erstellt, die Planung unterschrieben und Bewehrungsabnahmen erbracht zu haben, steht dies grundsätzlich einer Haftung der Beklagten zu 3) für von ihr erbrachte Planungsleistungen nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.09.2005, 11 U 16/05).
  • OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09

    Zulässigkeit eines Grundurteils über hilfsweise erhobene Ansprüche; Pflichten des

    Wegen der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Architektentätigkeit haftet auch derjenige nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag, der aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder -überwachende Architektentätigkeiten ausübt (BGH, NJW 1996, 1278, 1279; OLG Köln NZBau 2006, 183).
  • LG Koblenz, 01.03.2013 - 8 O 134/12

    Bauüberwachung übernommen: Energieberater haftet!

    Auch wer aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder - überwachende Architektentätigkeiten ausübt, haftet nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag (vergl.: OLG Köln NZBau 2006, 183 und OLG Gelle 1BR 2002, 318, jeweils die Haftung eines Architekten betreffend).
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Rechtsprechung
   KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4536
KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03 (https://dejure.org/2005,4536)
KG, Entscheidung vom 21.10.2005 - 6 U 330/03 (https://dejure.org/2005,4536)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 6 U 330/03 (https://dejure.org/2005,4536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verkörperung des Mangels des Architektenwerks im Bauwerk ; Verstoß des Generalplaners gegen Berufspflichten; Bindungswirkung der im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen für das Versicherungsverhältnis; Entstehen eines Verzugsschadens durch die verspätete ...

  • Judicialis

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3
    Zur Kostenumfassung der Architektenhaftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensbeseitigung eines Mangels des Architektenwerks, der im Bauwerk bereits verkörpert ist

  • ibr-online

    Für welche Schäden kommt Haftpflichtversicherung auf?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Architektenhaftpflichtversicherung; Bauwerksschaden; Mehrkosten

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Planung der Beseitigung des durch den Architektenfehler am Bauwerk entstandenen Schadens: Versicherungsschutz?

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Planung der Beseitigung des durch den Architektenfehler am Bauwerk entstandenen Schadens: Versicherungsschutz?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Planungskosten? (IBR 2006, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung ist nicht mit dem zivilrechtlichen Begriff "Schadensersatz wegen Nichterfüllung" gleichzusetzen, der auch in § 635 BGB a.F. verwendet wird, sondern es handelt sich um einen selbstständigen versicherungsrechtlichen Begriff (vgl. BGHZ 80, 284, 287f; Späte, Haftpflichtversicherung, 1993, § 4, Rn. 173; Littbarski, § 4, Rn. 306).

    Die Klausel findet auf Folgeschäden, wie sie etwa infolge von Planungsfehlern eintreten, keine Anwendung, bei denen nicht die Erfüllung des Vertrages oder eine für die Nichterfüllung geschuldete Ersatzleistung begehrt wird (BGHZ 80, 284, 288; BGH VersR 1983, 1169, 1170).

    Dasselbe gilt für Kosten einer Ersatzvornahme, die der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB a.F. durch einen Dritten durchführen lässt (vgl. BGHZ 80, 284, 289) oder eine vom Auftraggeber verlangte Minderung; beide Ansprüche sind nicht gedeckt.

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Durch die Bindungswirkung des rechtskräftigen Haftpflichturteils für den nachfolgenden Deckungsprozess, die das in der Haftpflichtversicherung geltende Trennungsprinzip ergänzt, soll - was zwischen den Parteien grundsätzlich auch nicht im Streit steht - verhindert werden, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und deren Grundlagen nochmals zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden können; keine der am Versicherungsverhältnis beteiligten Parteien kann sich darauf berufen, der Haftpflichtprozess sei falsch entschieden worden (vgl. BGHZ 119, 276, 278ff, BGH VersR 2004, 590f).

    Die im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen sind im Deckungsprozess zwar nur bindend, soweit eine für den Deckungsprozess maßgebliche Frage sich auch im Haftpflichtprozess nach dem vom Haftpflichtgericht gewählten rechtlichen Begründungsansatz bei objektiv zutreffender rechtlicher Würdigung als entscheidungserheblich erweist, also eine Voraussetzungsidentität vorliegt (vgl. BGH VersR 2004, 590f; BGH VersR 1969, 413, 414; Prölss/Martin-Voit/Knappmann, VVG, § 149, Rn. 30), doch ist dies bei den Feststellungen im Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. März 2005 zur Frage, ob die von der Klägerin ergriffenen Maßnahmen um solche zur Beseitigung eines Mangels vor Ausführung oder solche zur Beseitigung eines bereits im Bauwerk verwirklichten Schadens handelt, der Fall.

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Schadensersatz und nicht nur der Ersatz von Aufwendungen kann wegen Planungsfehlern ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur dann verlangt werden, wenn sich ein Planungsfehler bereits im Bauwerk realisiert hat, weil der Bauunternehmer nach den fehlerhaften Plänen gebaut hat (vgl. BGH NJW 2002, 3543, 3544, BGH BauR 2000, 128, 129; BGH BauR 1981, 395, 396; auch BGH BauR 1989, 97, 100f).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Durch die Bindungswirkung des rechtskräftigen Haftpflichturteils für den nachfolgenden Deckungsprozess, die das in der Haftpflichtversicherung geltende Trennungsprinzip ergänzt, soll - was zwischen den Parteien grundsätzlich auch nicht im Streit steht - verhindert werden, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und deren Grundlagen nochmals zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden können; keine der am Versicherungsverhältnis beteiligten Parteien kann sich darauf berufen, der Haftpflichtprozess sei falsch entschieden worden (vgl. BGHZ 119, 276, 278ff, BGH VersR 2004, 590f).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Schadensersatz und nicht nur der Ersatz von Aufwendungen kann wegen Planungsfehlern ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur dann verlangt werden, wenn sich ein Planungsfehler bereits im Bauwerk realisiert hat, weil der Bauunternehmer nach den fehlerhaften Plänen gebaut hat (vgl. BGH NJW 2002, 3543, 3544, BGH BauR 2000, 128, 129; BGH BauR 1981, 395, 396; auch BGH BauR 1989, 97, 100f).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Schadensersatz und nicht nur der Ersatz von Aufwendungen kann wegen Planungsfehlern ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur dann verlangt werden, wenn sich ein Planungsfehler bereits im Bauwerk realisiert hat, weil der Bauunternehmer nach den fehlerhaften Plänen gebaut hat (vgl. BGH NJW 2002, 3543, 3544, BGH BauR 2000, 128, 129; BGH BauR 1981, 395, 396; auch BGH BauR 1989, 97, 100f).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83

    Nutzungsausfall

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Als an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung oder Erfüllungssurrogate werden diejenigen Schadensersatzansprüche bezeichnet, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, also sämtliche Ansprüche, mit denen ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand eines Vertrages geltend gemacht wird (vgl. BGH VersR 1985, 1153; BGH VersR 1975, 557; Prölss/Martin-Voit/Knappmann, § 4 AHB, Rn. 75).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch davon auszugehen, dass das Bauwerk nicht mit dem "Werk" des Architekten gleichzusetzen ist, vielmehr ist der Architektenvertrag ein Werkvertrag, dessen Ziel vor allem darin besteht, dass der Architekt durch die Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben das Bauwerk mangelfrei erstehen lässt (vgl. BGH BauR 1982, 290; BGH NJW 1960, 431, Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., 2002, Einl., Rn. 7; vgl. auch Schmalzl, a.a.O., Rn. 277).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81

    Voraussetzungen für einen Sachschaden - Leistungspflicht der

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Die Klausel findet auf Folgeschäden, wie sie etwa infolge von Planungsfehlern eintreten, keine Anwendung, bei denen nicht die Erfüllung des Vertrages oder eine für die Nichterfüllung geschuldete Ersatzleistung begehrt wird (BGHZ 80, 284, 288; BGH VersR 1983, 1169, 1170).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

    Auszug aus KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
    Schadensersatz und nicht nur der Ersatz von Aufwendungen kann wegen Planungsfehlern ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur dann verlangt werden, wenn sich ein Planungsfehler bereits im Bauwerk realisiert hat, weil der Bauunternehmer nach den fehlerhaften Plänen gebaut hat (vgl. BGH NJW 2002, 3543, 3544, BGH BauR 2000, 128, 129; BGH BauR 1981, 395, 396; auch BGH BauR 1989, 97, 100f).
  • BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74

    Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen

  • BGH, 12.02.1969 - IV ZR 539/68

    Gewährung von Versicherungsschutz für den einem Unternehmen durch falsche

  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 284/90

    Erwerb einer Eigentumswohnung nach dem Bauherrenmodell aus steuerlichen Gründen -

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 277/05

    Eintrittspflicht der Architektenhaftpflichtversicherung für die Beseitigung von

    Das Kammergericht (r+s 2006, 280) hat die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 43.337,29 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Hat sich der Mangel des Architektenwerks im Bauwerk bereits verkörpert und fallen im Rahmen der Schadensbeseitigung durch den Auftraggeber des Architekten Kosten an, so kann letztlich kein Zweifel daran bestehen, dass diese - einschließlich des Neuplanungsaufwands - von der Architektenhaftpflichtversicherung umfasst sind (vgl. KG, BeckRS 2005, 13311).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-21 U 131/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8896
OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-21 U 131/04 (https://dejure.org/2005,8896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2005 - I-21 U 131/04 (https://dejure.org/2005,8896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - I-21 U 131/04 (https://dejure.org/2005,8896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Aktivlegitimation des Klägers bei Auflösung seiner Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Obliegenheit des neuen Gläubigers zur Aushändigung einer Abtretungsurkunde an den Schuldner, wenn der Gläubiger im Wege der Übernahme des Gesellschaftsvermögens alleiniger ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht in jedem Fall Aufklärungspflicht über fehlende Architekteneigenschaft! (IBR 2006, 1081)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 235/92

    Pflichten des nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 21 U 131/04
    Aus den selben Gründen scheidet auch ein Schadensersatzanspruch des Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterlassener Aufklärung über die fehlende Architekteneigenschaft des Klägers aus, der auf Herstellung des früheren, vor Vertragsschluss bestehenden Zustandes gerichtet wäre und deshalb dem Vergütungsanspruch des Klägers in vollem Umfang entgegen stünde (vgl. OLG Düsseldorf [22. ZS] NJW-RR 1993, 1173, 1175 = BauR 1993, 630, 632; OLG Köln BauR 1980, 372).

    Das Fehlen eines Architekten auf Auftragnehmerseite war somit nur von kurzer Dauer (zwei Monate), was eine entsprechende Aufklärung des Beklagten ausnahmsweise entbehrlich machte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1173, 1175 = BauR 1993, 630, 632).

    Mit dieser den Besonderheiten des hier vorliegenden Einzelfalls Rechnung tragenden Bewertung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der bereits angeführten Rechtsprechung, wonach ein Auftragnehmer, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" nicht berechtigt ist, dies dem künftigen Bauherrn schon bei den Vertragsverhandlungen, die der Beauftragung mit Architektenleistungen vorausgehen, offenbaren und dessen Entscheidung abwarten muss, ob unter diesen Umständen dennoch der Vertrag abgeschlossen werden soll (OLG Düsseldorf [22. ZS] NJW-RR 1993, 1173, 1175 = BauR 1993, 630, 632; OLG Köln BauR 1980, 372; weitere Nachweise bei Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 608 mit Fn. 36).

  • OLG Köln, 15.01.1980 - 9 U 128/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 21 U 131/04
    Aus den selben Gründen scheidet auch ein Schadensersatzanspruch des Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterlassener Aufklärung über die fehlende Architekteneigenschaft des Klägers aus, der auf Herstellung des früheren, vor Vertragsschluss bestehenden Zustandes gerichtet wäre und deshalb dem Vergütungsanspruch des Klägers in vollem Umfang entgegen stünde (vgl. OLG Düsseldorf [22. ZS] NJW-RR 1993, 1173, 1175 = BauR 1993, 630, 632; OLG Köln BauR 1980, 372).

    Mit dieser den Besonderheiten des hier vorliegenden Einzelfalls Rechnung tragenden Bewertung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der bereits angeführten Rechtsprechung, wonach ein Auftragnehmer, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" nicht berechtigt ist, dies dem künftigen Bauherrn schon bei den Vertragsverhandlungen, die der Beauftragung mit Architektenleistungen vorausgehen, offenbaren und dessen Entscheidung abwarten muss, ob unter diesen Umständen dennoch der Vertrag abgeschlossen werden soll (OLG Düsseldorf [22. ZS] NJW-RR 1993, 1173, 1175 = BauR 1993, 630, 632; OLG Köln BauR 1980, 372; weitere Nachweise bei Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 608 mit Fn. 36).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 22 U 134/95

    Wie wird die Leistungsphase 8 des § 15 HOAI nach Kündigung abgerechnet?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 21 U 131/04
    tatsächlich ein Architekt angehörte; damit war sichergestellt, dass die von der GbR zu erbringenden Leistungen auch tatsächlich von einem Architekten verantwortet wurden (vgl. die ebenfalls auf diesen Gesichtspunkt abstellende, eine vergleichbare Fallgestaltung betreffende Entscheidung OLG Düsseldorf [22. ZS] BauR 1996, 574).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2022 - 10 U 99/22

    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags bei Löschung des Architekten

    Der vorliegende Sachverhalt kann daher nicht mit den Konstellationen verglichen werden, in denen dem Architekten bereits bei Vertragsabschluss die Vorlageberechtigung fehlt oder diese während der Vertragsabwicklung entfällt, ohne dass der Vertragspartner - hier die beklagte GmbH - über andere vorlageberechtigte Architekten verfügt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2005 - I-21 U 131/04 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 10.02.2006 - 11 U 29/05

    Abwehr von Gesundheitsgefahren aufgrund des Zustandes eines Schulgebäudes

    Der Senat hatte keine Veranlassung, den Rechtsstreit gem. § 108 Abs. 2 SGB VII auszusetzen, nachdem der Kläger seine auf Ersatzleistungen wegen eines Arbeits/Schulunfalls vor dem Sozialgericht Dortmund erhobene Klage S 21 U 131/04 Sozialgericht Dortmund nach Mitteilung des Sozialgerichts vom 4.1.2006 zurückgenommen hat.
  • OLG Dresden, 04.11.2008 - 9 U 870/08

    "Verbleibender" ARGE-Partner kann Werklohn nicht allein geltend machen!

    Eine dementsprechende Vereinbarung wäre dahingehend zu verstehen, dass die Klägerin die Gesellschaftsanteile der ### übernommen hat und damit der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters mit allen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter übergeht (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2006, 156).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 02.11.2004 - 18 O 356/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19931
LG Hannover, 02.11.2004 - 18 O 356/02 (https://dejure.org/2004,19931)
LG Hannover, Entscheidung vom 02.11.2004 - 18 O 356/02 (https://dejure.org/2004,19931)
LG Hannover, Entscheidung vom 02. November 2004 - 18 O 356/02 (https://dejure.org/2004,19931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz für Bauwerke: Übertragung von Nutzungsrechten für eine Gebäudeerweiterung im Architektenvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 16 UrhG; § 31 UrhG
    Architektenvertrag; Auftraggeber; Baukunst; Bauplan; Bauwerk; Besteller; bildende Kunst; Erweiterungsbau; Gebäudeerweiterung; gestalterische Grundidee; Gestaltungsmerkmal; Nachbau; Nutzungsrecht; Schutzfähigkeit; Urheberrechtschutz; Urheberrechtsfähigkeit; ...

  • ibr-online

    Wie weit reicht die Übertragung von Nutzungsrechten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schulerweiterung: Wie weit reicht die Übertragung von Nutzungsrechten? (IBR 2005, 693)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 156 (Ls.)
  • BauR 2006, 410
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 13 U 317/04

    Bauwerkserweiterung kann Urheberrechte verletzen

    Es wird erwogen, die Berufung der Beklagten gegen das am 2. November 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover - 18 O 356/02 - durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückzuweisen.
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